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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13   

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https://dejure.org/2013,29013
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13 (https://dejure.org/2013,29013)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2013 - L 19 AS 771/13 (https://dejure.org/2013,29013)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2013 - L 19 AS 771/13 (https://dejure.org/2013,29013)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Bei einer Kapitallebensversicherung ergibt sich der Verkehrswert aus dem Rückkaufwert der Versicherung (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R Rn 14).

    Zu Gunsten des Klägers greifen die Vorschriften des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II nicht ein, da es sich bei der Kapitallebensversicherung nicht um ein nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen handelt und der Kläger nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (zu den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB II und Verfassungsmäßigkeit der Regelungen vgl. BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R, Rn 20f, 24f und B 14/7b AS 56/06 R, Rn 29f, 32f).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R, Rn 32 m.w.N.) handelt es sich bei dem im Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II verwandten Begriff "besondere Härte" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R, Rn 32 und B 14 AS 27/07R, Rn 45).

    Der Verlust des Berufsunfähigkeitsschutz bei der Verwertung einer Kapitallebensversicherung stellt keinen eine besondere Härte begründenden Umstand dar (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R Rn 34).

    Bei einem Kapitallebensversicherungsvertrag ergibt sich der Substanzwert aus den eingezahlten Beiträgen und der Verkehrswert aus dem Rückkaufwert der Versicherung (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R Rn 14).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Alle aktiven Vermögenswerte müssen grundsätzlich zur Absicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R, Rn 22).

    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG allenfalls dann geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastet (z.B. eine auf ein Grundstück eingetragenen Grundschuld), da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R Rn 22 m.w.N.).

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung im Januar 2009 hatte der Kläger keine Schulden, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf seinem Kapital in Form der Kapitallebensversicherung lasteten (vgl. hierzu BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R Rn 22 m.w.N.).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Daher können auch künftig fällig werdende Forderungen Vermögensgegenstände i.S.v. § 12 SGB II sein (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2010 B 4 AS 70/09 R, Rn 14, 15).

    Ein Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können (BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R Rn 16 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Anhaltspunkte für eine kurze Anspruchsdauer nach der Antragstellung im Januar 2009, die eine besondere Härte begründen kann, wenn bereits bei Antragstellung die konkret begründete Aussicht bestanden hat, dass Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch genommen werden, sind nicht ersichtlich (vgl. BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R, Rn 26).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Die Grenze der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, bei einem Verlust von 12, 9% bei der Verwertung einer Lebensversicherung noch nicht erreicht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 As 27/07 R, Rn 42 und 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 , Rn 23).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Er verfügt über Ansprüche gegenüber dem Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die überschlägig seinen Bedarf decken (vgl. hierzu BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R, Rn 27).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Die Grenze der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, bei einem Verlust von 12, 9% bei der Verwertung einer Lebensversicherung noch nicht erreicht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 As 27/07 R, Rn 42 und 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 , Rn 23).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Für die Bewertung ist nach § 12 Abs. 4 Satz 2 SGB II der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs (hierzu auch BSG Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R Rn 17).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 771/13
    Zu Gunsten des Klägers greifen die Vorschriften des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II nicht ein, da es sich bei der Kapitallebensversicherung nicht um ein nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen handelt und der Kläger nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (zu den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB II und Verfassungsmäßigkeit der Regelungen vgl. BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R, Rn 20f, 24f und B 14/7b AS 56/06 R, Rn 29f, 32f).
  • LSG Sachsen, 24.03.2016 - L 3 AS 1898/13

    Arbeitslosengeld II; besondere Härte; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Er verfüge über Ansprüche gegenüber dem V der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die überschlägig seinen Bedarf deckten (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 2013 - L 19 AS 771/13 - juris, Rdnr. 41).

    Dieses Urteil unterscheidet sich jedoch dadurch vom vorliegenden Fall, dass der dortige Kläger eine monatliche Rente vom V bezog (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 2013, a. a. O., Rdnr. 4) und die Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen streitig war, wohingegen vorliegend gerade die Verwertung der Kapitallebensversicherung beim A streitig ist.

  • SG Düsseldorf, 02.12.2016 - S 29 AS 523/15

    Rechtmäßige Versagung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund fehlender

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (LSG NRW, Urteil vom 13.09.2013, L 19 AS 771/13 m.w.N.).
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